
DAS WOHLFAHRTSWESEN
Die Ordensregierung strebte vor allem gesunde, soziale Verhältnisse an. Man ließ „keinen übermächtigen Adelstand aufkommen, aber auch keinen unterdrückten Stand“. Die Untertanen wurden vor Bedrückung und Übervorteilung geschützt, wie betreffs des wichtigen Zehents mit dem Erlasse: Der Zehenter, d. i. der Einsammler des Garben- Zehents, habe diese Einsammlung in genau bestimmter Frist nach Ankündigung des.. weiter →
DIE ENTWICKLUNG DES ORDENSLANDES
Als Landesherr des Großteiles Preußens und als führende Macht in Livland hatte der Deutsche Orden die vorhandenen religiösen, wirtschaftlichen und militärischen Keime zur vollen Entwicklung zu bringen. In welchem Umfange und mit welchem Erfolg dies geschehen ist, soll im folgenden gezeigt werden. In der 1. Religiösen Entwicklung hatte der Deutsche Orden nur die sekundäre Rolle.. weiter →
DAS LEBEN IM DEUTSCHORDENSHAUSE
Die Ritterorden wollten Rittertum und Mönchtum so vereinigen, dass der Ritter zugleich Mönch ward. Daher war das Leben in den Ordenshäusern, solange die Zucht blühte, durchaus mönchisch. Infolgedessen nahm das Gebet, in den kirchlichen Tagzeiten zusammengefasst, die erste Stelle im Tagewerk ein, sowohl im Ausmaße wie in der Tageseinteilung. Das kirchliche Offizium beanspruchte, wenn ganz.. weiter →
DAS DEUTSCHORDENSHAUS UND SEINE WIRTSCHAFT
Zur Beschreibung des Deutschordenshauses gehört die Darstellung der architektonischen, „wohnlichen“ und wirtschaftlichen Raumeinteilung and Ausstattung. Architektonische Vorschriften oder Bräuche, also ein Schema des Deutschordenshauses, bestanden nicht. Ein wirklicher Typus des Deutschordenshauses entwickelte sich auch praktisch nur in Preußen. Wohl aber dürfen zwei Eigenschaften der Ordensbauten als allgemein gültig bezeichnet werden: eine den heutigen Menschen kaum.. weiter →
DIE GENERALBEAMTEN DES DEUTSCHEN ORDENS
Die Regierungsform der Orden mit Provinzialgliederung ist keine streng monarchische: oberste Instanz ist das Generalkapitel; die ausführende Gewalt steht dem Generalobern, im Deutschen Orden dem Hochmeister zu; diesem sind Berater und Mitarbeiter an die Seite gestellt, im Deutschen Orden Großgebietiger genannt. Generalkapitel, Hochmeister und Großgebietiger bilden demnach den Kreis der Generalbeamteten des Ordens. 1. Das.. weiter →